Das Glossar für Unternehmenskäufer und -verkäufer
Wenn du ein Unternehmen kaufen oder verkaufen möchtest, ist es ratsam, die wichtigsten Begriffe und Konzepte zu kennen. Wir haben für dich in unserem Glossar eine umfassende Liste mit Definitionen für die am häufigsten verwendeten Begriffe bei Unternehmenstransaktionen zusammengestellt. Verwende einfach die Suchfunktion oder blätter in der alphabetischen Liste, um den gewünschten Begriff zu finden.
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist.
Officer's Certificate
Eine Officer's Certificate ist eine Erklärung von Gesellschaftsorganen (wie z.B. Vorstand oder Geschäftsführung) im Zusammenhang mit einer Transaktion, in der die Richtigkeit von Gewährleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt (wie dem Closing Date) bestätigt wird. Es ist wichtig, dass solche Erklärungen gegebenenfalls kenntnisqualifiziert sind.
Open Issue
Ein Open Issue ist ein noch nicht ausverhandelter oder umstrittener Punkt zwischen den Parteien.
Open Issues List
Eine Open Issues List ist eine Zusammenfassung und Gegenüberstellung von noch nicht ausverhandelten oder umstrittenen Punkten (Open Issues), um diese für weitere Verhandlungen aufzuarbeiten und möglichst effizient zu verhandeln.
Operating Cash Flow
Der Operating Cash Flow ist der Teil der Geldflüsse, der aus dem operativen Geschäft eines Unternehmens stammt.
Operating Profit
Der Operating Profit ist der Gewinn eines Unternehmens aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, vor Zinsen und Steuern.
Optionsanleihe
Eine Optionsanleihe ist eine Form von Wandelschuldverschreibung, bei der den Gläubigern das Recht eingeräumt wird, bei Fälligkeit der Anleihe Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Ordinary Course of Business
Der gewöhnliche Geschäftsbetrieb eines Unternehmens wird als Ordinary Course of Business bezeichnet. Dazu gehören nicht riskante oder außergewöhnliche Maßnahmen. In manchen Vertragsklauseln wird festgelegt, dass zwischen Signing und Closing (also zwischen Unterzeichnung und Wirksamkeit des Vertrags) durch den Verkäufer nur solche Geschäfte ohne Zustimmung des Käufers durchgeführt werden dürfen, die dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entsprechen.