Navigierung von Mitarbeiterverträgen während der Unternehmensübergabe

Navigierung von Mitarbeiterverträgen während der Unternehmensübergabe

Die Übergabe eines Unternehmens ist kein Spaziergang durch den Park. Es ist ein komplexes Unterfangen, das eine Vielzahl von rechtlichen Überlegungen mit sich bringt, insbesondere wenn es um Mitarbeiterverträge geht.

In Deutschland bildet § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die rechtliche Grundlage für die Behandlung von Arbeitsverhältnissen im Falle eines Betriebsübergangs. Diese Regelung hat zum Ziel, die Kontinuität der Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. In diesem Artikel schauen wir uns an, was du darüber wissen musst, um erfolgreich durch die rechtlichen Aspekte der Mitarbeiterverträge während einer Unternehmensübergabe zu navigieren.

Melsungen - 08.04.2024

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Unternehmensübergabe


Grundsätze des § 613a BGB
§ 613a BGB ist das A und O, wenn es um die Übertragung von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang geht. Er besagt, dass bei der Übernahme eines Unternehmens oder eines Betriebsteils alle Arbeitsverhältnisse automatisch und zu unveränderten Bedingungen auf den neuen Inhaber übergehen. Als neuer Arbeitgeber trittst du in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen ein, einschließlich Löhnen, Urlaubsansprüchen und Pensionszusagen. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs allein ist nicht zulässig.


Informationspflichten und Widerspruchsrecht
Der bisherige und der neue Betriebsinhaber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer schriftlich über den Betriebsübergang zu informieren. Diese Information muss den Grund und den Zeitpunkt des Übergangs sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer enthalten. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt werden. Widerspricht ein Mitarbeiter nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung, geht sein Arbeitsverhältnis automatisch auf den neuen Inhaber über.

Kündigungsschutz und Veränderungssperre
Es besteht ein Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer, und Kündigungen aufgrund des Betriebsübergangs sind nicht statthaft. Zusätzlich gibt es eine einjährige Veränderungssperre für kollektive Regelungen wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang. Individuelle Arbeitsverträge können jedoch geändert werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt.

Haftungsfragen
Der neue Inhaber haftet für Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen, die vor dem Betriebsübergang entstanden sind, insbesondere für rückständige Lohnansprüche der letzten 12 Monate. Der bisherige Arbeitgeber haftet zusammen mit dem neuen Inhaber als Gesamtschuldner.


Best Practices für den Umgang mit Arbeitsverträgen


Frühzeitige Planung und transparente Kommunikation
Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um alle relevanten Aspekte, einschließlich der Mitarbeiterverträge, zu berücksichtigen. Ziehe Experten wie Unternehmensberater, Anwälte und Steuerberater hinzu. Eine offene und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern über den bevorstehenden Übergang ist ebenfalls von großer Bedeutung.


Professionelle Bewertung und Beratung
Eine professionelle Bewertung des Unternehmens und eine umfassende Beratung in rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Fragen sind unerlässlich. Dies schließt die Einschätzung der Folgen für die Mitarbeiterverträge ein.

Einhaltung der Informationspflichten
Stelle sicher, dass du die gesetzlichen Informationspflichten einhältst, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Information der Mitarbeiter sollte umfassend und fristgerecht erfolgen.

Umgang mit dem Widerspruchsrecht
Gehe sorgfältig mit dem Widerspruchsrecht um. Kläre die Arbeitnehmer über ihre Rechte auf, ohne Druck auszuüben, und sei vorbereitet auf mögliche Konsequenzen eines Widerspruchs.

Berücksichtigung kollektivrechtlicher Regelungen
Achte auf die einjährige Veränderungssperre für kollektive Regelungen nach einem Betriebsübergang. Individuelle Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Psychologische Auswirkungen eines Führungswechsels auf Mitarbeiter


Ein Führungswechsel kann für Mitarbeiter eine Quelle von Unsicherheit und Stress sein. Die Angst vor Veränderungen, Sorgen um die eigene berufliche Zukunft und das Verlassen der Komfortzone können die Arbeitsmoral und Produktivität beeinträchtigen. Es ist daher entscheidend, die psychologischen Auswirkungen eines solchen Wechsels zu erkennen und proaktiv zu adressieren. Führungskräfte sollten eine Kultur der Offenheit fördern, in der Bedenken und Ängste ausgesprochen werden können. Die Etablierung von psychologischer Sicherheit, also einer Atmosphäre, in der Mitarbeiter sich trauen, Ideen und Bedenken ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu äußern, ist hierbei von großer Bedeutung. Zudem kann die Einbindung von professionellen Coaches oder Psychologen in den Übergangsprozess helfen, die emotionale Belastung der Mitarbeiter zu mindern und die Anpassung an die neue Führung zu erleichtern. Die Investition in das psychische Wohlbefinden der Belegschaft ist nicht nur ein Zeichen von Wertschätzung, sondern trägt auch langfristig zum Erfolg des Unternehmens bei.

Die Navigation durch Mitarbeiterverträge während einer Unternehmensübergabe erfordert eine umsichtige und planvolle Vorgehensweise. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und zu befolgen, die Kommunikation mit den Mitarbeitern offen zu halten und rechtzeitig professionelle Beratung einzuholen. Die Einhaltung dieser Prinzipien sichert nicht nur die Rechtskonformität des Übergangs, sondern trägt auch zur Stabilität und zum Erfolg des Unternehmens bei.


Do's:


  • Informiere frühzeitig: Kommuniziere offen und rechtzeitig mit den Mitarbeitern über den bevorstehenden Betriebsübergang.
  • Halte dich an gesetzliche Vorgaben: Beachte § 613a BGB und andere relevante Gesetze, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Biete umfassende Aufklärung: Stelle sicher, dass die Mitarbeiter alle Informationen über den Betriebsübergang und ihre Rechte erhalten.
  • Respektiere das Widerspruchsrecht: Erläutere das Widerspruchsrecht ohne Druckausübung und bereite dich auf mögliche Widersprüche vor.
  • Ziehe Experten hinzu: Hole rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rat von Fachleuten ein.
  • Bewahre bestehende Verträge: Übernimm die bestehenden Arbeitsverträge zu unveränderten Bedingungen.
  • Plane die Integration: Entwickle einen Plan für die Integration der Mitarbeiter in die neue Unternehmensstruktur.
  • Berücksichtige die Unternehmenskultur: Achte darauf, wie der Übergang die Kultur des Unternehmens beeinflussen kann und handle entsprechend.


Don'ts:


  • Ignoriere nicht die Informationspflicht: Versäume nicht, die Mitarbeiter umfassend und fristgerecht zu informieren.
  • Kündige nicht aufgrund des Übergangs: Vermeide Kündigungen, die allein auf den Betriebsübergang zurückzuführen sind.
  • Überstürze keine Vertragsänderungen: Führe keine Änderungen an individuellen Arbeitsverträgen ohne Zustimmung der Arbeitnehmer durch.
  • Vernachlässige nicht kollektivrechtliche Regelungen: Missachte nicht die einjährige Veränderungssperre für kollektive Regelungen.
  • Unterschätze nicht die Komplexität: Gehe nicht davon aus, dass der Prozess einfach ist; plane sorgfältig und umsichtig.
  • Übergehe nicht die Mitarbeitervertretung: Vernachlässige nicht die Rolle des Betriebsrats oder anderer Mitarbeitervertretungen.
  • Unterschätze nicht die Bedeutung der Kommunikation: Vermeide es, die Mitarbeiter im Unklaren zu lassen oder unzureichend zu kommunizieren.



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